Der Bereich der Sozialversicherung ist eine ziemlich komplexe Materie. Dadurch ergeben sich immer wieder Fragen, die oft nur mit erhöhtem Zeitaufwand zu beantworten sind.
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Hier können Sie bereits gestellte Anfragen und unsere jeweiligen Antworten dazu einsehen:
Geschäftsführer - Kommunalsteuerpflichtig (18.03.2010 07:44)
Sehr geehrter Herr Dr. Steiger!
Ein Geschäftsführer hat 40 % Beteiligung an einer Gesellschaft, besitzt außerdem einen aufrechten Gewerbeschein.
Diese Person stellt für seine selbständigen Geschäftsführertätigkeiten Honorare an die GmbH aus.
Wir waren bis dato der Meinung, dass - wenn ein Beteiligungsverhältnis zwischen 25-49 % vorliegt, keine Lohnnebenkosten anfallen, wenn der Geschäftsführer Einkünfte selbständiger Tätigkeit hat.
Im Zuge einer Kommunalsteuerprüfung (es werden die Jahre 2007-2008 geprüft, bzw. 2009 wurde auch noch so gehandthabt) wird nun die Kommunalsteuerpflicht für diesen Geschäftsführer verlangt.
Gab es in den letzten Jahren diesbezüglich eine Änderung bzw. wenn ja, ab wann?
Kann der Prüfer dann wenn z. B. im Jahr 2008 eine Änderung diesbezüglich in Kraft getreten ist, auch das Jahr 2007 als kommunalsteuerpfichtig deklarieren?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Mithilfe.
Antwort der Redaktion:
Hallo!
Meines Erachtens ist die Vorgangsweise des Prüfers richtig. Schon seit einigen Jahren ist die LNK-pflicht für wesentlich Beteiligte üblich (obwohl es keine gesetzliche Anderung gegeben hat).
Ihr Team der SV-Beratung.
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der SV-Beratung ausgeschlossen ist.
Nachbemessung GSVG Pensionsversicherungsbeitrag (01.03.2010 07:21)
Sehr geehrter Herr Dr. Steiger!
In meiner Anfrage handelt es sich um einen Klienten der seit Jahren als Lehrer beim Amt der NÖ Landesregierung angestellt ist. Neben dieser Tätigkeit erzielte er im Jahr 2007 auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die die Höhe der Kleinstunternehmerregelung überstiegen haben. Nun kam es zu einer Nachbemessung der Pensionsversicherung bei der GSVG. Unser Klient ist 1945 geboren und seine Beiträge sind bereits nach der Höchstbemessungsgrundlage bemessen. Die GSVG erklärte mir jedoch das aus seinem Dienstverhältnis ein Ruhegenussrecht besteht und daher die Höchstbemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung nicht anerkannt wird.
Jetzt ist meine Frage ob unser Klient die Beiträge zur Pensionsversicherung in der GSVG wirklich nachzahlen muss, oder ob es vielleicht eine Ausnahme gibt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort der Redaktion:
Hallo!
Wenn es keine Beiträge nach dem ASVG-PV sind, sondern die Person einen Ruhegenuß bekommt, gibt es leider keine Differenzbeitragsvorschreibung!
Ihr Team der SV-Beratung
Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der SV-Beratung ausgeschlossen ist.
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