Newsarchiv29.01.2002 - Zusatzbeitrag für AngehörigeDer VfGH hat nun festgestellt, dass die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung sowie die Einführung eines Zusatzbeitrages nicht der Verfassung widerspricht.(Quelle: VfGH 4. Dezember 2001, B 998/01) Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 29.01.2002 00:00 | Gelesen: 654 mal 23.01.2002 - Prämien für VerbesserungsvorschlägePrämien für Verbesserungsvorschläge sind gemäß § 44 ASVG in Verbindung mit § 49 Abs 3 Z 24 ASVG dann nicht beitragsfrei, wenn es sich um den Entwurf verbesserter Abrechnungsformulare und Bestelllisten handelt.(Quelle: VwGH, 4. Oktober 2001, 97/08/2001) Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 23.01.2002 00:00 | Gelesen: 627 mal 21.01.2002 - Wohlfahrtsbeiträge ZivilingenieurkonsulentenMit 1. Jänner 2002 wurden Ziviltechniker und Berufsanwärter aus der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung im Bereich des ASVG (58. ASVG-Novelle) befreit. "Pensionsbeiträge", die an den Wohlfahrtsfonds geleistet werden, sind im Bereich der Personalverrechnung wie ASVG-Beiträge zu behandeln. Die Wohlfahrtsbeiträge sind im Verhältnis 55,04% Dienstgeber und 44,96% Dienstnehmer aufzuteilen. Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 21.01.2002 00:00 | Gelesen: 734 mal 18.01.2002 - Euro-MeldungenMeldungen und Abrechnungen sind ab 1. Jänner 2002 in Euro zu erstatten. Dabei sind auch jene Meldungen und Abrechnungen mit eingeschlossen, die sich inhaltlich zwar noch auf das Jahr 2001 beziehen, deren Erstattungsfrist aber bereits in das Jahr 2002 fällt, z.B. Beitragsnachweis Dezember 2001, Jahresbeitragsgrundlage 2001. Werden Abrechnungen und Meldungen zunächst noch in Schilling erstattet, werden sie nach einvernehmlicher bundesweiter Regelung von den GKK nicht zurückgewiesen. Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 18.01.2002 00:00 | Gelesen: 626 mal 18.01.2002 - Nebenerwerbe in der Land- und ForstwirtschaftMit der 25. BSVG-Novelle (Veröffentlichung 4. Jänner 2002) kam es zu einer Neuregelung der Nebenerwerbe im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung. Eine Beitragspflicht besteht nun auch für die Direktvermarktung sowie für den Mostbuschenschank, wenn die Einnahmen den Jahreswert von Euro 3.700,-- überschreiten. Diese Regelung ist mit 1. Jänner 2002 anzuwenden. Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 18.01.2002 00:00 | Gelesen: 642 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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