Newsarchiv29.07.2004 - Werbemittelverteiler - echte Dienstnehmer?Wann liegt bei Werbemittelverteilern ein echtes Dienstverhältnis vor? Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 26.5.2004 (2001/08/0026) nicht Neues festgestellt. Ein Werbemittelverteiler, der sich an bestimmten (vom Dienstgeber) festgelegten Tagen zu einer bestimmten Zeit bei ihm einzufinden hat und dann gemeinsam mit weiteren Verteilern in einem KFZ in die jeweiligen Verteilungsorte geführt wird und dort nach Vorgabe des Dienstgebers die Zettel zu verteilen haben, ist als echter Dienstnehmer anzusehen. Leitsatz des VwGH:
Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 29.07.2004 18:18 | Gelesen: 537 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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