Newsarchiv31.01.2005 - Pensionsharmonisierung Teil 16: Änderung des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung (GSVG + BSVG)Was ändert sich beim Beitragssatz in der Pensionsversicherung im GSVG und BSVG? Ab 1. Jänner 2006 wird der Beitragssatz in der Pensionsversicherung nach dem GSVG um jährlich 0,25%-Punkte angehoben – bis er im Jahre 2015 dann endgültig 17,50% erreicht (§ 27 Abs 2 GSVG). Im Jahre 2005 gilt weiterhin der Beitragssatz von 15%. Ab dem Jahre 2006 sind folgende Beitragssätze anzuwenden: Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung im Bereich des FSVG bleibt bei 20% aufrecht. Wie im Bereich des GSVG wird auch der Beitragssatz in der Pensionsversicherung ab dem Jahre 2006 angehoben. Die Anhebung erfolgt allerdings nur in zwei Schritten im Jahre 2006 auf 14,75% und im Jahre 2007 auf 15,00% (§ 24 BSVG). Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 31.01.2005 06:47 | Gelesen: 622 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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