Newsarchiv15.07.2005 - Verspäteter Leistungsbeginn in der KV bei den neuen Selbständigen ist verfassungswidrig!Kein Rückwirken in der Krankenversicherung bei den neuen Selbständigen ist verfassungswidrig! Wie bereits in der News vom 25.5.2005 (http://www.sv-beratung.at/news_detail.asp?NewsID=633http://www.sv-beratung.at/news_detail.asp?NewsID=633 ) vermutet wurde, ist der verspätete Leistungsbeginn in der Krankenversicherung bei den neuen Selbständigen (§ 54 zweiter Satz GSVG) verfassungswidrig. Der VfGH hat dies mit dem Erkenntnis vom 22.6.2005 (G 177/04-8) entschieden. (Quelle: BGBl. I 74/2005) Einen besonderen Dank für diese Info an Mag. Ernst Patka! Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 15.07.2005 16:10 | Gelesen: 610 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
|
© 2005 - elixa SteuerberatungsGmbH | Powered by bitego web cms | grafik & design by atelier tiefner

