Newsarchiv18.01.2006 - Neue Selbstversicherung in der PensionsversicherungSeit 1. Jänner 2006 gibt es eine neue Form der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Seit 1. Jänner 2006 gibt es für pflegende Angehörige eine neue Selbstversicherung in der Pensionsversicherung (§ 18b ASVG). Die neue Selbstversicherung kann auch neben einer auf Grund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden, sofern die pflegende Person nicht voll erwerbstätig ist. Folgende Voraussetzungen sind vorgesehen:
Als Beitrag zur Selbstversicherung sind 10,25% von einer fixen Beitragsgrundlage von € 1.350,-- monatlich zu zahlen. Der monatliche Beitrag beträgt daher im Jahre 2006 € 138,38 Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 22.01.2006 18:13 | Gelesen: 816 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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