Newsarchiv26.06.2006 - Pflichtbeiträge bei steuerlicher LiebhabereiPflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen stellen bei Vorliegen von Liebhaberei Sonderausgaben dar. Wird eine Tätigkeit steuerlich als Liebhaberei angesehen, so stellen die Pflichtbeiträge zur Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer der Ziviltechniker keine Betriebsausgaben sondern Sonderausgaben (unbeschränkt abzugsfähig - keine Topfsonderausgaben) dar. Siehe dazu ausführlich VwGH 2004/15/0038 vom 20. April 2006. Vielen Dank für den Tipp an Wilhelm Kurzböck. Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 26.06.2006 14:01 | Gelesen: 618 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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