Newsarchiv28.06.2006 - Ratenzahlung beim Nachkauf von Schul- und StudienzeitenRatenzahlung beim Nachkauf von Schul- und/oder Studienzeiten macht meist Sinn! Für alle jene, die mit einem Nachkauf von Schul- und Studienzeiten spekulieren und denen die Einmalzahlung zu teuer ist, gibt es die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Die Ratenzahlung hat mehrere Vorteile: a) Für die Ratenzahlung fallen keine Zinsen an. Werden Teilzahlungen beantragt, so wird die Höhe der monatlichen Raten ermittelt, indem der Gesamteinkaufsbetrag durch die doppelte Anzahlg der einzukaufenden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten geteilt wird. Die Zahlung kann dann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Werden beispielsweise 46 Schulmonate (Gymnasium und HAK) nachgekauft und beträgt der Nachkaufsbetrag in Summe € 12.690,48, so beträgt der monatliche Betrag € 137,94. Bei halbjährlicher Zahlung wären daher € 827,64 fällig. Mit dieser Zahlung werden dann auch 3 Schulmonate "gutgeschrieben" (Anmerkung: Es handelt sich um Monate im Rahmen der Beantragung für das Jahr 2005). Wird die Ratenzahlung nicht eingehalten, so können weitere Monate nur zu einem höheren Betrag nachgekauft werden. Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 28.06.2006 14:33 | Gelesen: 1180 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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