Newsarchiv25.10.2006 - Geschäftsführer mit Behinderung - Befreiung DB und KommStDie Befreiungsbestimmungen bezüglich DB und Kommunalsteuer kommen nicht nur für Dienstnehmer zur Anwendung, sondern grundsätzlich auch für Geschäftsführer. Voraussetzung ist aber, dass eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt. Dies ergibt sich sowohl aus § 41 Abs 3 lit e FLAG wie aus § 5 Abs 2 lit e KommStG!
Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 30.10.2006 14:48 | Gelesen: 955 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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