Newsarchiv18.04.2007 - Wie erfolgt die Rückverrechnung von AlV-Beiträgen bei Altersteilzeitfällen?Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, hat der VwGH die Regelung mit der Befreiung von AlV-Beiträgen für 58-jährige Männer als EU-widrig aufgehoben. Der NÖGKK führt nun an, wie die Rückverrechnung im Falle einer Altersteilzeit erfolgen soll. Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 17.04.2007 17:41 | Gelesen: 736 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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