Newsarchiv01.05.2007 - Neue Regelung für Au-Pair ab 1. Juli 2007Au-Pair-Kräfte zukünftig nur in der Unfallversicherung versichert! Sozialminister Buchinger und Staatssekretärin Marek haben sich auf ein neues Modell für Au-Pair-Kräfte geeinigt. Wie im heutigen Online-Standard nachzulesen war, sollen Au-Pairs ab 1. Juli 2007 grundsätzlich als geringfügig Beschäftigte anzusehen sein und daher nur der Unfallversicherung unterliegen. Sachbezüge werden nicht auf die Grenze angerechnet. Nähere Infos findet man hier: DerStandard Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 30.04.2007 21:01 | Gelesen: 467 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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