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Newsarchiv


29.01.2008 - Selbständigenvorsorge Teil 7: Wer hebt die Beiträge ein?

Die Beiträge werden grundsätzlich von der SVA/SVB eingehoben und an die gewählte BV-Kasse abgeführt. Bei den Rechtsanwälten erfolgt das Inkasso direkt durch gewählte BV-Kasse. Bei den Notaren hebt die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats die Beiträge ein und führt diese dann an die vom Anwartschaftsberechtigten gewählte BV-Kasse ab. Bei den Ziviltechnikern gibt es wieder Sonderregelungen (§ 64 Abs 5 bis 8 BMSVG).

Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 29.01.2008 19:50 | Gelesen: 1031 mal