ÜBER UNS | KONTAKTINFO | IMPRESSUM | DATENSCHUTZHINWEIS  Sprache: Deutsch Language: English

Newsarchiv


18.09.2008 - Private Pensionsvorsorge bei einem Rechtsanwaltsanwärter

Prämien für Lebensversicherungsbeiräge eines Rechtsanwaltsanwärters können trotz Nichtvorliegen der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung für Rechtsanwaltsanwärter nicht als Werbungskosten angesetzt werden. Der Ansatz als Sonderausgaben ist grundsätzlich (bei Vorliegen der Voraussetzungen) aber möglich. Siehe VwGH 13.12.2007, 2003/14/0031. 

Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 14.09.2008 19:42 | Gelesen: 1279 mal