Newsarchiv03.03.2010 - AG-Vorstände - quo vadis?In den letzten Wochen habe ich verstärkt Anfragen von Kunden und Kollegen bezüglich der derzeitigen Einstufung von AG-Vorständen bekommen. Leider ist die Sache aufgrund einer Änderung im Sommer 2009 mehr als unklar. Auch die Kassen geben teilweise unterschiedliche Infos. Fakt ist, dass eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 6 ASVG (Sondertatbestand für Vorstände einer AG) nur dann möglich ist, wenn sie auf "Grund ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied nicht nach § 4 Abs 1 Z 1 ASVG in Verbindung mit § 4 Abs 1 Z 2 pflichtversichert sind". Laut Ansicht der GKK´s kann aber ein Vorstand nicht weisungsgebunden (§ 70 AktG) sein und daher auch nur in den § 4 Abs 1 Z 6 ASVG fallen. Dies zur Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus. Wenn man Anfragen an die GKK´s schickt, bekommt man teilweise widersprüchliche Aussagen. Aus derzeitiger Sicht ist die Sache meines Erachtens jedoch relativ klar:
Autor: Stefan Steiger | Erstellt: 03.03.2010 18:29 | Gelesen: 506 mal Quick LoginNewsletterAkt. Veranstaltungen
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