Zusatzpension der Kammer der WT nicht krankenversicherungspflichtig
Die Zusatzpensionsvorsorge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht des GSVG.
News Quelle: KWT Update 03/2001
Die Zusatzpensionsvorsorge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht des GSVG.
News Quelle: KWT Update 03/2001
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