Einleitung Gesetzesprüfungsverfahren wegen § 8 FSVG

Der Verfassungsgerichtshof hat am 28. Juni 2001 entschieden, ein Gesetzesprüfungsverfahren bezüglich des Pensionsversicherungsbeitragssatzes in der Freiberuflichen Sozialversicherung (§ 8 FSVG) einzuleiten. Der Grund für die Einleitung liegt im unterschiedlichen Beitragssatz von gewerblichen Versicherten (15%) und freiberuflich Versicherten (20%). Im Bereich des FSVG sind Apotheker, niedergelassene Ärzte und Patentanwälte versichert. Der VfGH beabsichtigt für den Fall der Aufhebung die "Anlassfallwirkung" auszusprechen.

 

News Quelle: (VfGH-Prüfungsbeschluß B 463/01, B 467/01)

Kommentare (0)