Dienstverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der dauernd abwesend ist und diese Tätigkeit selbständig ohne Weisungen und Kontrolle ausführt, liegt kein Beschäftigungsverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit nach § 4 Abs 2 ASVG vor.

 

News Quelle: (Quelle: VwGH 30. April 2001, 96/08/0179)

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