Entwurf zur 59. ASVG-Novelle

Mit der 59. ASVG-Novelle sollen u. a. folgende Gesetzesänderungen erfolgen: a) Organisatorische Zusammenführung der Aufgaben der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten zur Pensionsversicherungsanstalt der Arbeitnehmer(innen). b) Änderung des Startwertes der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Anstatt € 108,-- werden voraussichtlich € 107,56 angesetzt werden. c) Ausnahme der Sondergebühren vom Entgeltbegriff des ASVG. d) Begrenzung der Beitragsvorschreibung für mehrfach geringfügige Beschäftigte mit der Höchstbeitragsgrundlage. e) Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 28% auf 27%. f) Verschiebung der Neuregelung bei mehrfacher Krankenversicherung im Rahmen der Sachleistungszuständigkeit. Die bisherige Regelung wird voraussichtlich bis 31. Dezember 2004 gelten.

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