Wohlfahrtsbeiträge Zivilingenieurkonsulenten

Mit 1. Jänner 2002 wurden Ziviltechniker und Berufsanwärter aus der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung im Bereich des ASVG (58. ASVG-Novelle) befreit. "Pensionsbeiträge", die an den Wohlfahrtsfonds geleistet werden, sind im Bereich der Personalverrechnung wie ASVG-Beiträge zu behandeln. Die Wohlfahrtsbeiträge sind im Verhältnis 55,04% Dienstgeber und 44,96% Dienstnehmer aufzuteilen.

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