Vorzeitige Alterspension und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

Neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer, z.B. § 253b ASVG, kann ein luf Betrieb mit einem Einheitswert von bis zu € 2.400,-- bewirtschaftet werden. Trotz des Vorliegens einer Pflichtversicherung in der KV und PV kommt es zu keinem Ruhen der vorzeitigen Alterspension.

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