Geburtsbeihilfen - laufender Bezug oder Sonderzahlung?

Sachverhalt:
In der letzten Referentenbesprechung wurde folgende Frage gestellt:
Sind ua Geburtsbeihilfen als laufende Bezüge oder Sonderzahlungen zu behandeln? Diese Leistungen waren bis 31.12.2015 aus dem Titel einmalige soziale Zuwendung des Dienstgebers beitragsfrei und es
wurde daher die Lösung gefunden, dass diese Leistung als laufendes Entgelt zu behandeln ist.

Fragestellung:
Wie und wann sind Geburtsbeihilfen abzurechnen?

Lösung:
Es handelt sich um laufendes Entgelt. Das laufende Entgelt ist so abzurechnen, dass die Geburtsbeihilfe im letzten
laufenden Beitragszeitraum unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage abzurechnen ist. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt, erfolgt keine Berücksichtigung in der Arbeits- und Entgeltbestätigung.

(Quelle: Referentenbesprechung vom 15.03.2016)

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