AMS übernimmt Kosten für LNK für DN-Anteile

Wie ich gestern aus gut informierter Quelle erfahren habe, übernimmt das AMS für Altersteilzeitvereinbarungen ab 1.1.2017 die Lohnnebenkosten für die DN-Anteil des Lohnausgleiches. Grund ist die VwGH-Entscheidung 2013/13/0102 vom 21.09.2016.

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