Werte für den Dienstleistungsscheck 2017 und Änderung bei den Mindestlöhnen 2017

Monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2017
Ein Dienstnehmer kann bei beliebig vielen Dienstgebern tätig sein. Bei ein und demselben Dienstgeber ist eine Beschäftigung mittels Dienstleistungsschecks nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich.

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für das Kalenderjahr 2017 beträgt EUR 425,70. Da Urlaubsersatzleistungen sowie anteilige Sonderzahlungen für diese Entgeltgrenze nicht zu berücksichtigen sind, darf das Einkommen mittels Dienstleistungsschecks im Jahr 2017 den Wert von EUR 583,15 pro Monat erreichen.

Dienstgeberabgabe - Eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze 2017
Bei der Überschreitung der eineinhalbfachen Geringfügigkeitsgrenze durch die Beschäftigung mehrerer Dienstnehmer hat der Dienstgeber die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabengesetz (DAG) in der Höhe von 16,40 % der Beitragsgrundlage zu leisten. Die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2017 beträgt EUR 638,55 pro Monat. Da Urlaubsersatzleistungen sowie anteilige Sonderzahlungen für diese Entgeltgrenze nicht zu berücksichtigen sind, gilt bei der Verwendung von Dienstleistungsschecks im Jahr 2017 ein Grenzwert von EUR 874,73.

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung
Mit dem Dienstleistungsscheck ist jeder Dienstnehmer automatisch unfallversichert. Dienstnehmer, die mit ihrem Einkommen aus Dienstleistungsschecks unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, können sich gemäß § 19a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der Monatsbeitrag beträgt dabei für das Jahr 2017 EUR 60,09.

Bei Einkünften über der Geringfügigkeitsgrenze besteht jedenfalls eine Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Änderungen im Bereich der Mindeststundenlöhne
Seit 1.1.2017 gelten bei Beschäftigungen mittels Dienstleistungsschecks österreichweit folgende Mindeststundenlöhne:

Mindeststundenlöhne für 2017
Reinigungskraft, Haushaltshilfe ohne Kochen bzw. Kraft für einfache Gartenarbeit € 11,75
Reinigungskraft nach Professionisten-Einsatz (z. B. Ausmalen der Wohnung) € 15,81
Haushaltshilfe mit Kochen € 12,15
Kinderbetreuung € 12,75
Kranken-/Altenbetreuung (persönliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Ankleiden) € 16,19

(Quelle: NÖGKK - Nödis 2/2017)

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