Interessante Entscheidung betreffend Arbeitsunfall und Sportler!

"Der Unfall der ÖOC-Synchronschwimmerin Vanessa, die bei den Europaspielen 2015 in Baku von einem Shuttle-Bus angefahren worden war, gilt gemäß eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) als Arbeitsunfall. Damit hat die 17-Jährige Anspruch auf Invaliditätsrente oder auf Unterstützung bei Heilbehelfen. Für die Sportverbände könnte die Entscheidung allerdings bedeuten, dass sie ihre Athleten künftig sozialversichern müssen." (Quelle Kurier, 17.05.2017)

Hier geht es zum Kurier-Artikel

Kommentare (0)