Wohnbauförderungsbeitrag ab 1.1.2018 Landesabgabe!

Wie bereits berichtet, ist der WBF ab 1.1.2018 eine Landesabgabe und kann daher bundesländeweise unterschiedlich sein! Mit NR-Beschluss (siehe hier) werden die Bundesländer ermächtigt, ab 2018 den Wohnbauförderungsbeitrag autonom festzulegen. Sofern ein Bundesland für 2018 keine Regelung trifft, beträgt der Tarif für dieses Jahr 0,5% jeweils für Dienstgeber und Dienstnehmer.


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