Seit Juli 2017 sind Schwerarbeitszeiten früher feststellbar!

Ab 1. Juli 2017 führen die Pensionsversicherungsträger – so auch die SVB – die Feststellung von Schwerarbeitszeiten bis zu zehn Jahre vor dem frühestmöglichen Anfallsalter für die Schwerarbeitspension (= 60. Lebensjahr) durch. Das heißt, Schwerarbeitszeiten können nun bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres festgestellt werden.

Diese Frist wurde von drei auf zehn Jahre erweitert, damit Menschen, die Schwerarbeit leisten, ihre künftige Pension besser planen können.

Eine Schwerarbeitspension kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beansprucht werden. Da Frauen das Regelpensionsalter derzeit ebenfalls mit dem 60. Lebensjahr erreichen (Männer mit dem 65. Lebensjahr), ist die Schwerarbeitspension für Frauen erst ab der Anhebung des Regelpensionsalters ab dem Jahr 2024 relevant.

Voraussetzung für eine Schwerarbeitspension ist eine lange Versicherungszeit. Zusätzlich muss innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet worden sein.

(Quelle: www.svb.at)

Kommentare (0)