Freitagsvideo: Absetzbarkeit von Beiträgen für das Vorsorgewerk der KSW
Das neue Freitagsvideo ist da - es geht diesmal um die Frage, ob Beiträge für das Vorsorgewerk der KSW in volle Höhe als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sind. Im vorliegenden Fall hat eine Kollegin den Herabsetzungsantrag zu spät gestellt. Daher hat die KSW die Beiträge in voller Hohe vorgeschrieben. Das Finanzamt hat aber nur den reduzierten Beitrage als Werbungskosten anerkannt. Wie der Fall ausgegangen ist, zeigt das Video. Hier geht es zum Video.
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