Arbeitslosenversicherungspflicht bei Pensionsbezug

Der VfGH hat in seinen Erkenntnissen vom 28.9.2000, B 864/98, und 14.3.2001, B864/98, die Ansicht vertreten, dass die Arbeitslosenversicherungspflicht bei einer Nebentätigkeit, z. B. als Dienstnehmer, während eines Pensionsbezuges aufgrund des Nichtbestehens eines Leistungsanspruches aus der Arbeitslosenversicherung verfassungswidrig erscheint.

 

News Quelle: VfGH 14.3.2001, B 864/98

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