Änderung KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern

Mit 1. Oktober 2007 treten voraussichtlich folgenden Änderungen im Zusammenhang dem KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern in Kraft (schriftliche Zustimmung der GPA ist noch ausständig):

- Erhöhung der KV-Mindestgehälter um 2,7 % ab 1. Okt. 2007
- Aufrechterhaltung der Überzahlungen in jenem Ausmaß, wie diese zum Zeitpunkt 31.12.2006 bestanden haben.
- Der Abfertigungsanspruch beträgt für jene gesetzliche Erben gemäß § 23 Abs. 6 AngG, die zum Zeitpunkt des Todes des Dienstnehmers minderjährig sind, hinkünftig anstelle der Hälfte der gesetzlichen Abfertigung gemäß § 23 Abs. 1, 100 % der gesetzlichen Abfertigung.
- Einstufung von Bakkelaureat-Absolventen nach 6 Monaten einschlägiger Vollbeschäftigung in Gruppe IV, 3. Berufsjahr (davor in Gruppe III)

Die Gehaltstabelle kann auf der Homepage der KWT im internen Bereich unter KWT Info/Kollektivvertrag abgerufen werden.

(Quelle: Info der KWT vom 25. Oktober 2007)

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