BMGL für Sachbezug für Vorführfahrzeuge bei Autohändler
Ich habe in den letzten zwei Jahren immer wieder betreffend Vorführfahrzeuge und Sachbezug bei Mitarbeitern von Kfz-Händlern berichtet. Bei Erstzulassungen vor 1.1.2020 hat sich die Frage gestellt, ob bei der Berechnung der BMGL für den Sachbezug auch die Normverbrauchsabgabe (die ja erst beim Weiterverkauf anfällt) hinzuzurechnen ist. Die Finanz war nämlich dieser Ansicht. Der VwGH hat nun abschließend geklärt (VwGH 22.01.2021, Ra 2019/13/0023), dass die "fiktive" Normverbrauchsabgabe die BMGL für die Berechnung des Sachbezuges nicht erhöht. Bitte beachten Sie aber, dass für Erstzulassungen ab 1.1.2020 die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe aufgrund einer Änderung der SBW-VO hinzuzurechnen sind.
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