Voraussichtliche Neuerungen bei den Geringfügigen iZm der steuerlichen Aushilfenregelung!

Ab 1.1.2018 wird es wieder eine neue Beitragsgruppe für geringfügig Beschäftigte geben, die unter die steuerliche Aushilfenregelung fallen - nämlich N14o. Darüberhinaus wird es nur für das Jahr 2018 eine eigene Liste geben, die der GKK zu übermitteln ist, aus derer der pauschale Dienstnehmeranteil und die jeweilige Person zu entnehmen ist. Diese Änderungen sind aber noch nicht fix!

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