Prämien für Verbesserungsvorschläge

Prämien für Verbesserungsvorschläge sind gemäß § 44 ASVG in Verbindung mit § 49 Abs 3 Z 24 ASVG dann nicht beitragsfrei, wenn es sich um den Entwurf verbesserter Abrechnungsformulare und Bestelllisten handelt.(Quelle: VwGH, 4. Oktober 2001, 97/08/2001)

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