Ergänzungslieferung von Autoren

Ergänzungslieferungen, die von einem Autor im Rahmen einer Neuauflage zu einem bestimmten Termin abzugeben sind, stellen kein freies Dienstverhältnis dar. (Anm: Es wird in diesem Fall eine Versicherungspflicht als neuer selbständig Erwerbstätiger vorliegen.)(Quelle: VwGH 20. Dezember 2001, 98/08/0062)

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