Pflichtversicherung nach BSVG ohne Eigengrund
Eine Pflichtversicherung nach dem BSVG setzt nicht das Eigentum an einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche voraus. Maßgeblich ist der Betrieb einen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auf eigene Rechnung und führt (aktive und passive Betriebsführereigenschaft).(Quelle: VwGH vom 4. Oktober 2001, 97/08/0072)
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