Neuregelung im Bereich der Sozialversicherung durch die Hochwasserkatastrophe - Teil 1

Auch im Bereich der Sozialversicherung sind einige Neuerungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe vorgesehen bzw. bereits umgesetzt:1) Empfehlung des HauptverbandesDer Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat eine Empfehlung für die gemeinsame Vorgangsweise aller Versicherungsträger abgegeben:a) Unterbrechung von laufenden Beitragsprüfungen und Verschiebung bereits angesetzter Prüfungstermineb) Keine Verhängung von Beitragszuschlägen bei verspäteten Meldungen oder verspäteten Vorlagen von Beitragsnachweisungenc) Der Situation entsprechende flexible Vorgangsweise bei Fahrnisexekution und Mahnungend) Verzicht auf die chefärztliche Bewilligung für einen angemessenen Zeitraum (Die OOEGKK setzt diese bis voraussichtlich 31. August 2002 / die NOEGKK setzt diese bis 31. August 2002 aus.)e) Berücksichtigung der Katastrophenlage in Zusammenhang mit der Einhaltung von Terminen für Begutachtungen und Krankenstandskontrollenf) Hilfestellung für Betroffene aus den Hilfsmittel des Unterstützungsfondsg) Großzügige Ratenvereinbarungen bei Betrieben, die aufgrund der Hochwasserkatastrophe in Zahlungsschwierigkeiten geraten sindh) Großzügige Gewährung von Nachsicht bei Verzugszinsen und Herabsetzung der Verzugszinseni) Aussetzung von Einbringungsmaßnahmen für einen angemessenen Zeitraum.

Kommentare (0)