Neuregelung im Bereich der Sozialversicherung durch die Hochwasserkatastrophe - Teil 2

2) Änderung des ASVGDie Regierungsvorlage zum Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz sieht u.a. auch eine Änderung des ASVG vor. § 81 ASVG wird insofern geändert, als eine Zuverfügungstellung von Mitteln für die Unterstützung der Hochwasseropfer durch die Sozialversicherungsträger (zusätzlich zu den Leistungen des Unterstützungsfonds) zukünftig möglich sein wird. Eine genaue Information dazu wird die kommende Verordnung enthalten.

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