Beschäftigung eines Disseranten

Die Tätigkeit für eine Diplomarbeit oder Dissertation schliesst ein Dienstverhältnis nicht aus. Kommt es zu einer Entlohnung und kann die Person die Resultate für die Doktorarbeit verwenden, so ist zu prüfen, ob ein freies oder echtes Dienstverhältnis besteht oder ob die Tätigkeit als neuer selbständig Erwerbstätiger (GSVG) anzusehen ist. (Quelle: DG-Info 3/2002, NÖ-GKK)

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