Künstler und Sozialversicherung

Laut Auskunft der SVA (Wien) kommt es bei künstlerischen Einkünften, z.B. Tantiemen, die aus einer künstlerischen Tätigkeit vor dem Jahre 2001 stammen, zu keiner Beitragspflicht als neuer Selbständiger.Künstler wurden (aufgrund einer Ausnahmebestimmung) erst mit 1. Jänner 2001 in die Pflichtversicherung als neuer Selbständiger aufgenommen.

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