Abgabe einer verspäteten Änderungsmeldung

Wurde eine Änderungsmeldung um einen Tag verspätet abgegeben, so berechtigt dies den Versicherungsträger noch nicht zur Verhängung eines Beitragszuschlages. Der Bescheid wurde in dieser Entscheidung aufgehoben.(Quelle: VwGH vom 7. August 2002, 99/08/0103)

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