Gründungsbeihilfe des AMS für Arbeitslose

Arbeitslose, die sich selbständig machen, bekommen vom AMS ab Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine "Gründungsbeihilfe" mit einem Zuschuss von täglich € 4,50. Diese Beihilfe ist zur Abdeckung der GSVG-Beiträge gedacht.Die Dauer des Zuschusses beträgt grundsätzlich sechs Monate, in Ausnahmefällen sogar neun Monate.(Quelle: Sozialversicherung 2003 für alle Erwerbstätigen - DBV-Verlag - www.dbv.at)

 

AMS - Unternehmensgründung

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