61. ASVG-Novelle - Was kommt Neu! (1. Teil) - Einheitlicher Beitragssatz KV für Arbeiter und Angestellte

Ab 1. Jänner 2004 soll der Beitragssatz im Bereich der Krankenversicherung auf einheitlich 7,3% der allgemeinen Beitragsgrundlage (einschließlich des Zusatzbeitrages von 0,5% und bei Angestellten des Ergänzungsbeitrages von 0,1%) angeglichen werden. Bei den Angestellten kommt es zu einer Erhöhung von 0,4%-Punkte; bei Arbeitern ist eine Absenkung um 0,3%-Punkte vorgesehen.Bei freien Dienstnehmern erfolgt die Anhebung auf 6,9% inklusive des Zusatzbeitrages von 0,5%.

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