Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge in der Land- und Forstwirtschaft

Aufgrund der Änderung der Salzburger Landarbeiterordnung 1995 unterliegen Dienstverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft, deren vertraglicher Beginn ab dem 1. Juli 2003 liegt, der betrieblichen Mitarbeitervorsorge.(Quelle: SGKK)

 

Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge in der Land- und Forstwirtschaft

Kommentare (0)