2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz kommt!

Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 führt zu diversen Änderungen im SV-Bereich.

Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Ausnahme der ständigen freien MitarbeiterInnen nach dem Journalistengesetz als freier Dienstnehmer
  • Klarstellungen und Anpassungen bezüglich der Erstattung und Nachkauf von Ausbildungszeiten
  • Anpassung des Beitragszuschlagenrechts
  • Ergänzung des Kataloges der Beitragszeiten um die Familienhospizkarenzzeiten
  • Anwendung der günstigeren Bestimmung hinsichtlich der Steigerungspunkte bezüglich Frühpensionen auch auf die Alterspension
  • sowie diverse redaktionelle Klarstellungen.

Die Begutachtungsfrist ist mit 5. November 2003 abgelaufen. Die Behandlung im Nationalrat bleibt abzuwarten.

 

Entwurf 2. SV-Änderungsgesetz 200

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