Altersteilzeit und Tod des Dienstnehmers - Rechtsfolgen?

Was passiert, wenn der Dienstnehmer während der Altersteilzeit verstirbt?

Stirbt der Dienstnehmer vor Ende der Altersteilzeitdauer, sind jedenfalls noch offene Zeitguthaben an Normalarbeitszeit mit dem Beendigungszeitpunkt abzugelten. Bei der Abgeltung ist der Lohnausgleich nicht einzubeziehen. Dieses abgegoltene Zeitguthaben steht den Erben des Dienstnehmers zu, d.h. es geht durch das normale erbrechtliche Verlassenschaftsverfahren. Ist das Gehaltskonto des Dienstnehmers bekannt, müsste der Dienstgeber mit schuldbefreiender Wirkung diesen Betrag auf das Konto überweisen können.

Sozialversicherungsrechtlich werden diese Abgeltungen zumindest beim 50%-Modell beitragsfrei sein, da die Beiträge hiefür schon im Wege der Vollzeit-Beitragsgrundlage entrichtet wurden und keine gesetzlichen Anhaltspunkte für eine zeitliche Verlängerung oder Aufrollung der Pflichtversicherung vorliegen.

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