Geringfügig Beschäftigte rechtzeitig abmelden!

Die Homepage der Sozialversicherung erinnert an die Abmeldung von geringfügig beschäftigten Dienstnehmern!

Ein Sachverhalt, der immer wieder auftaucht: Geringfügig Beschäftigte üben ihre Tätigkeit nicht durchgehend aus, weil z.B. im Sommer ihre Arbeitsleistung nicht benötigt wird oder sie sich in Wochenhilfe befinden. Trotzdem meldet sie der Dienstgeber während dieses Zeitraumes nicht von der Sozialversicherung ab, sondern lässt das Versicherungsverhältnis aufrecht. Dieses (unkorrekte) Nicht-Abmelden kann dazu führen, dass weiterhin die "Dienstgeberabgabe" anfällt. Oder dass der Dienstnehmer für diese Monate eine nicht gerechtfertigte Vorschreibung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen erhält.
Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie, auch für geringfügig Beschäftigte (rechtzeitig) Abmeldungen zu erstatten!
(entnommen aus www.sozialversicherung.at)

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