Was bringt die Pensionsharmonisierung - Teil 1

Mit 1. Jänner 2005 soll die Pensionsharmonisierung in Kraft treten. Wir haben Ihnen die wesentlichen Änderungen in zwei Teilen zusammengefasst:

Teil 1 - Änderungen Pensionsharmonisierung

Pensionskonto
Für jeden Versicherten soll ein transparentes Pensionskonto eingerichtet werden. Auf diesem Konto sollen die eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie sonstige Leistungsansprüche, wie Kindererziehungszeiten, etc. dargestellt werden. Die jährliche Aufwertung der erworbenen Ansprüche auf dem Pensionskonto erfolgt mit den durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlagensteigerung.

Steigerungsbetrag
Mit der Pensionsreform 2003/2004 wurde durch eine Übergangsbestimmung eine Absenkung des Steigerungsbetrages von 2% (im Jahre 2003) auf 1,78% (im Jahre 2009) beschlossen. Mit der Harmonisierung wird nochmals festgehalten, dass dieser zukünftig 1,78% für alle Pensionsberechnung betragen wird. Dies bedeutet aber auch, dass die 80%-ige Steigerung erst nach 45 Jahren zustehen wird. Ob die, mit der Pensionsreform 2003/2004 beschlossene, Übergangsbestimmung geändert wird, steht derzeit noch nicht fest.

Pensionsantritt
Für Männer und Frauen wird ein einheitlichen Regelpensionsantrittsalter von 65 Jahren gelten (bei den Frauen gibt es derzeit eine Übergangsbestimmung, die das Pensionsalter ab dem 1. Jänner 2024 stufenweise um 6 Monate pro Jahr auf 65 Jahre anhebt). Es wird jedoch weiterhin eine Art „vorzeitige Alterspension“ geben. Dieser sog. „Pensionskorridor“ soll zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr gelten. Bis zum 65. Lebensjahr gibt es einen Abschlag von 4,2% pro Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts. Ab dem 65. Lebensjahr gibt es einen Zuschlag (Bonus) von 4,2% des späteren Pensionsantritts. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Mann und Frau. Ein Übergangsrecht wird eine Vergleichsrechnung „Altrecht“ mit „Neurecht“ vorsehen. Für die Erlangung eines Pensionsanspruches sind nur mehr 7 Versicherungsjahre (sog. Beitragsmonate der Pflichtversicherung) aus einer Erwerbstätigkeit (bisher 15 Jahre) notwendig.

Schwerarbeiterregelung
Mit der Pensionsreform 2003/2004 wurde eine eigene „Hacklerregelung“ für Schwerarbeiter eingeführt. Diese sieht vor, dass Personen unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 bzw. 55 Jahren mit 540 bzw. 480 Beitragsmonaten in die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen können. Die Neuregelung sieht vor, dass grundsätzlich die 40 bzw. 45 Versicherungsjahre weiterhin bestehen bleiben, jedoch ein Antritt in die Pension je Schwerarbeiterjahr um 3 Monate vor dem Regelpensionsalter möglich sein wird. Die Abschläge sollen 3% pro Jahr betragen.

10%-iger Pensionsverlustdeckel
Mit der Pensionsreform 2003/2004 wurde eine Verlustobergrenze für das neue Pensionsrecht (gültig ab 1. Jänner 2004) von 10% eingezogen. Diese Regelung wird durch die Pensionsharmonisierung etwas modifiziert. Im Jahre 2004 beträgt der Deckel 5% und wird in den folgenden Jahren jeweils um 0,25% pro Jahr erhöht (beträgt im Jahre 2024 wieder 10%). Im Jahre 2004 zuerkannte Pensionen werden neu berechnet.

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