Pensionsharmonisierung - Teil 1: Einführung

Was bringt die Pensionsharmonisierung? 1. Teil - Einführung

Mit dem Entwurf zur Pensionsharmonisierung wird grundsätzlich ab 1. Jänner 2005 für alle Erwerbstätigen ein eigenes Pensionsrecht (Allgemeines Pensionsgesetz) geschaffen. Für diese Personen wird ein eigenes Pensionskonto sowie eine Harmonisierung der Leistungen und Beiträge durchgeführt. Weiters wird eine eigene Regelung für Schwerarbeiter eingeführt.

Mit der "Pensionsharmonisierung" wird neben dem ASVG, GSVG, BSVG, DAG, AMPFG und AlVG auch ein neues Gesetz, das "Allgemeine Pensionsgesetz APG" geschaffen.

 

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