Pensionsharmonisierung - Teil 2: Für wen wird ein Pensionskonto geführt?

Der zweite Teil der Serie zur "Pensionsharmonisierung" enthält den Geltungsbereich des Allgemeinen Pensionsgesetzes.

Mit 1. Jänner 2005 wird ein neues Gesetz, das "Allgemeine Pensionsgesetz" (APG) in Kraft treten. Folgende Personen werden unter dieses neue Gesetz fallen:

  1. Versicherte, deren Versicherungsverlauf nach dem 31. Dezember 2004 beginnt
  2. Versicherte, die bereits vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten nach dem ASVG, GSVG, BSVG und FSVG erworben haben
  3. Beamte, die ab 1. Jänner 2005 pragmatisiert werden.

Ausgenommen vom APG sind jedoch Personen, die mit 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich der Schwerarbeiterpension, der Korridorpension und auch der Neuregelung zur "Pensionsdeckelung".

Für die Personengruppen 2+3 , dh. ohne die "neuen" Versicherten ab 1. Jänner 2005, ist grundsätzlich eine Parallelrechnung durchzuführen, da diese Personengruppen ab 1. Jänner 2005 in das neue Recht transferiert werden. Die Parallelrechnung entfällt jedoch, wenn in den gesamten Versicherungszeiten weniger als 5% neue Zeiten enthalten sind.

 

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