Pensionsharmonisierung - Teil 8: Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage

Mit der Pensionsharmonisierung erfolgt auch eine außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage.

Mit 1. Jänner 2005 wird die Höchstbeitragsgrundlage außerordentlich um € 90,-- monatlich bzw. € 3,-- täglich angehoben. 

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