Pensionsharmonisierung Teil 13: Nachkauf von Ausbildungszeiten

Was ändert sich beim Nachkauf von Schul- bzw. Studienzeiten?

Bis Ende 2004 konnten nachgekaufte Schul- bzw. Studienzeiten, die nach Vollendung des 40. Lebensjahres nachgekauft wurden, nur mit einem Risikozuschlag zwischen 12% und 134% nachgekauft werden. Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz ist es in diesem Bereich zu einer Änderung gekommen. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden.

o Jene Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind, können ab 1. Jänner
2005 die Studien- und Schulzeiten ohne den bekannten Risikozuschlägen
nachkaufen (§§ 76b Abs 3 iVm 617 Abs 8 ASVG). Dies stellt eine wesentliche Besserstellung dar. 
o Für jene Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, bleiben
die Risikozuschläge aufrecht.

Personen, die in die erste Gruppe fallen und bereits einen Nachkauf mit Risikozuschlägen getätigt haben, bekommen diesen Risikozuschlag bei Pensionsantritt aufgewertet von Amts wegen zurückgezahlt (§ 617 Abs 8 ASVG).

Die nachträgliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung ist ab 1. Jänner 2005 als besondere Form der Selbstversicherung im § 18 ASVG geregelt.

Mit 1. Jänner 2005 betragen die Kosten für ein Schulmonat € 275,88 und für ein Studienmonat € 551,76. Diese Beitragsgrundlage wird im Fall der Entrichtung nach Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten Person mit dem Faktor 1,12 vervielfacht; nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Faktor 1,34, nach Vollendung des 50. Lebensjahres der Faktor 1,66, nach Vollendung des 55. Lebensjahres der Faktor 2,22 und nach Vollendung des 60. Lebensjahres der Faktor 2,34 (§ 76 Abs 3 ASVG). Dieser Faktor ersetzt den bisherigen Risikozuschlag. Der Risikozuschlag kommt aber nur für jene Personen zur Anwendung, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden.

Die Kosten für den Nachkauf stellen sich daher wie folgt dar:

Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden:

 

Schulmonat in Euro

Studienmonat in Euro

über 40 Jahre bis höchstens 45 Jahre

308,99

617,97

über 45 Jahre bis höchstens 50 Jahre

369,68

739,36

über 50 Jahre bis höchstens 55 Jahre

457,96

915,92

über 55 Jahre bis höchstens 60 Jahre

612,45

1.224,91

über 60 Jahre

645,56

1.291,12

Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren wurden:

Schulmonat € 275,88
o Studienmonat € 551,76

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